Warum werden die Lagergebühren für die Metalle zu unterschiedlichen Zeiten abgerechnet?

Warum werden die Lagergebühren für die Metalle zu unterschiedlichen Zeiten abgerechnet?

Je nach Metall werden die Lagergebühren für unterschiedliche Zeiträume berechnet. Dies liegt an den unterschiedlichen Lagerstätten der Metalle und den Abrechnungsmodalitäten unserer Partner. Sofern Sie mehrere Metalle in Ihrem Vertrag haben, können diese somit auch zu unterschiedlichen Zeiten abgerechnet werden. Die Lagergebühren werden wie folgt abgerechnet:
  1. Gold: jährlich per 31.12.
  2. Silber, Platin, Palladium: halbjährlich  per 30.06. und 31.12.
  3. Technologiemetalle (Gallium, Germanium, Indium, Hafnium): vierteljährlich per 31.03./30.06./30.09./31.12.
  4. seltene Erden (Neodym, Dysprosium, Praseodym, Terbium): vierteljährlich per 31.03./30.06./30.09./31.12.
  5. Platingruppenmetalle (Iridium, Ruthenium): vierteljährlich per 31.03./30.06./30.09./31.12.