Der Vertragsinhaber ist gestorben, was muss gemacht werden?
Der Tod eines Angehörigen ist eine schwierige Zeit. Wir versuchen Sie bestmöglich zu unterstützen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir ohne einen Erbschaftsnachweis keine Auskünfte zu Verträgen geben dürfen. Daher übermitteln Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Kopie der Sterbeurkunde
- Erbenlegitimation in Form von Erbschein oder eröffnetes Testament
Related Articles
Kann ich meinen Vertrag übertragen oder auf eine andere Person umschreiben?
Die Übertragung von Verträgen auf Dritte ist möglich, unter der Voraussetzung, dass der neue Vertragsinhaber volljährig ist. Um dies zu ermöglichen, benötigen wir ein Schreiben, in dem Sie als aktueller Vertragsinhaber Ihren Vertrag mit allen Rechten ...
Kann ich eine Vollmacht für meinen Vertrag vergeben?
Ja, Sie können eine Vollmacht für Ihren Vertrag/Ihre Verträge vergeben. Die Vollmacht berechtigt dazu, über den Ratenlieferungsvertrag dergestalt zu verfügen, dass gelagerte Metalle veräußert, gelagerte Metalle geliefert, Einzahlungen und Käufe ...