Kann ich eine Vollmacht für meinen Vertrag vergeben?

Kann ich eine Vollmacht für meinen Vertrag vergeben?

Ja, Sie können eine Vollmacht für Ihren Vertrag/Ihre Verträge vergeben. 

Die Vollmacht berechtigt dazu, über den Ratenlieferungsvertrag dergestalt zu verfügen, dass
  1. gelagerte Metalle veräußert,
  2. gelagerte Metalle geliefert,
  3. Einzahlungen und Käufe getätigt
werden können sowie der Ratenlieferungsvertrag gekündigt werden kann. Die Vollmacht kann über den Tod hinaus gelten oder mit dem Tod des Vollmachtgebers enden.