Kann ich eine Vollmacht für meinen Vertrag vergeben?
Ja, Sie können eine Vollmacht für Ihren Vertrag/Ihre Verträge vergeben.
Die Vollmacht berechtigt dazu, über den Ratenlieferungsvertrag dergestalt zu verfügen, dass
- gelagerte Metalle veräußert,
- gelagerte Metalle geliefert,
- Einzahlungen und Käufe getätigt
werden können sowie der Ratenlieferungsvertrag gekündigt werden kann. Die Vollmacht kann über den Tod hinaus gelten oder mit dem Tod des Vollmachtgebers enden.