Beim Einmalkauf von Metallen ist die Zahlung der Kaufsumme und der Kaufgebühr sofort nach Erhalt der Annahmebestätigung fällig. Wir führen Ihren Kauf erst nach Zahlungseingang zu den zum Ausführungszeitpunkt gültigen Preisen aus.
Sofern Sie die vereinbarte Kaufgebühr nicht sofort ab Vertragsabschluss bezahlt haben, kommen Sie mit der Kaufgebühr in Verzug. In diesem Fall werden eingezahlte Beträge, welche den doppelten vereinbarten regelmäßigen Kaufbetrag übersteigen ...
Bitte überweisen Sie die Kaufgebühr direkt, inkl. der im Kaufangebot/Bestellformular angegebenen Kaufsumme. Sie erhalten keine separate Rechnung. Die Kaufgebühr ist in Ihrer Kaufabrechnung separat ausgewiesen.