Ich habe die Kaufgebühr für meinen Sparplan nicht vollständig bezahlt, was muss ich tun?

Ich habe die Kaufgebühr für meinen Sparplan nicht vollständig bezahlt, was muss ich tun?

Sofern Sie die vereinbarte Kaufgebühr nicht sofort ab Vertragsabschluss bezahlt haben, kommen Sie mit der Kaufgebühr in Verzug. In diesem Fall werden eingezahlte Beträge, welche den doppelten vereinbarten regelmäßigen Kaufbetrag übersteigen vollständig mit der offenen Kaufgebühr verrechnet. Alle weiteren eingezahlten Beträge werden zu 50 % zur Begleichung der Kaufgebühr verwendet.