Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 Geldwäschegesetz sind politisch exponierte Personen natürliche Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt ausüben oder ausgeübt haben, deren unmittelbare Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen. Wichtige öffentliche Ämter sind solche auf nationaler Ebene (z. B. Bundespolitiker, Bundesrichter, Staats- und Regierungschefs, (stellvertretende) Minister bzw. Staatssekretäre und Parlamentsmitglieder) sowie solche unterhalb der nationalen Ebene, wenn deren politische Bedeutung mit ähnlicher Position auf nationaler Ebene vergleichbar ist (z. B. Landesministerpräsidenten, Mitglieder der Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsgremien staatlicher Unternehmen).
Eine bekanntermaßen nahestehende Person ist eine natürliche Person, die bekanntermaßen mit einer natürlichen Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, gemeinsame wirtschaftliche Eigentümerin von Rechtspersonen ist oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu dieser Person unterhält; eine natürliche Person, die alleinige wirtschaftliche Eigentümerin einer Rechtsperson ist, die bekanntermaßen tatsächlich zum Nutzen der natürlichen Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, errichtet wurde.
Diese Angabe ist gemäß GWG notwendig. Eine PEP bedarf einer besonderen Prüfung im Rahmen des GWG. Sie sind eine politisch exponierte Person und möchten ein Vertrag mit Golden Gates abschließen? Dann können Sie uns hier gerne kontaktieren.