Ich habe zu viel für den Kauf meiner gewünschten Goldbarren, Goldmünzen oder Silbermünzen überwiesen. Was muss ich tun?
Falls Sie im Bestellformular/Angebotsformular konkrete Goldbarren, Goldmünzen oder Silbermünzen gewählt haben, dann kaufen Sie nur diese Artikel. Sollten Sie mehr als den tatsächlichen Kaufpreis überwiesen haben, dann erhalten Sie zu viel bezahlte Beträge automatisch auf das angegebene Bankkonto zurück bezahlt. Sie müssen nichts weiter machen.
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Was passiert, wenn meine Zahlung nicht für den Kauf der gewünschten Goldbarren, Goldmünzen oder Silbermünzen ausreicht?
Übersteigt der Preis der gewünschten Goldbarren oder Münzen den von Ihnen eingezahlten Betrag, werden wir Sie kontaktieren. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, den Differenzbetrag zu bezahlen oder den Kauf anzupassen. Beim Einmalkauf von ...
Ich habe keine Goldbarren, Goldmünzen oder Silbermünzen auf dem Angebotsformular angegeben. Was wird gekauft?
Sofern Sie auf dem Kaufangebot für "Gold Einmalkauf" keine Angaben zu den gewünschten Barren oder Münzen gemacht haben, werden in der Regel Goldbarren in der größtmöglichen Stückelung gekauft. So erhalten Sie die maximale Goldmenge für die ...
Ich habe nur die Kaufsumme für meinen Einmalkauf überwiesen. Erhalte ich eine erneute Zahlungssaufforderung für die Kaufgebühr?
Sofern Sie nur die Kaufsumme für den Einmalkauf von Silber, Platin, Palladium oder Technologiemetalle überwiesen haben, erhalten Sie keine erneute bzw. separate Zahlungsaufforderung für die Kaufgebühr. In diesem Fall verstehen wir den eingezahlten ...
Erhalte ich zu viel bezahlte Beträge beim Kauf von Silber, Platin oder Palladium zurück?
Der Kauf von Silber, Platin oder Palladium erfolgt mit Lagerung im Zollfreilager und Bruchteilseigentum. Aus diesem Grund können wir für Sie immer zu dem vollen Betrag Metalle kaufen. Damit bleiben keine Restbeträge übrig.
Ich habe die Kaufgebühr für meinen Sparplan nicht vollständig bezahlt, was muss ich tun?
Sofern Sie die vereinbarte Kaufgebühr nicht sofort ab Vertragsabschluss bezahlt haben, kommen Sie mit der Kaufgebühr in Verzug. In diesem Fall werden eingezahlte Beträge, welche den doppelten vereinbarten regelmäßigen Kaufbetrag übersteigen ...